Informationen zur Corona-Pandemie

Die Gesundheit geht vor

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, sehr geehrte Angehörige und Besucher,

die Sorge um Ihre und unser aller Gesundheit steht ganz oben auf der Agenda - insbesondere in diesen herausfordernden Zeiten. Wie Sie wissen, mussten und müssen wir den Alltag in unserer Einrichtung immer wieder den aktuellen Gegebenheiten, sprich dem Infektionsgeschehen und den jeweiligen Verordnungen, anpassen. Und in den allermeisten Fällen betreffen die jeweiligen Regelungen Sie mehr oder weniger unmittelbar. Diese Seite bietet Ihnen daher einen Überblick über die jeweils geltenden Vorkehrungen im Seniorencentrum Mallinckrodthof.

Sollten Sie Fragen haben, so schreiben Sie uns bitte eine Mail an info@seniorencentrum-mallinckrodthof-borchen.de. Herzlichen Dank.

Infopost für Angehörige

Was heißt geimpft, genesen, getestet oder geboostert?

vollständig geimpft: die letzte erforderliche Impfung gegen das Corona-Virus liegt mindestens 14 Tage zurück und ist nicht älter als 6 Monate
genesen: seit dem positiven Laborergebnis (z.B. PCR-Test) sind mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate vergangen 
getestet: ein Nachweis über einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, liegt vor 
geboostert: eine Auffrischungsimpfung wurde erhalten und die Gabe liegt bereits mind. 14 Tage zurück 

Besuche in unserer Einrichtung

  • Besuche sind täglich uneingeschränkt möglich.  
  • Die Zugangsvoraussetzung ist ein gültiges negatives Testergebnis. Dieses muss unabhängig vom jeweiligen Status des Besuchers immer vorliegen. Ein Schnelltest ist max. 24 Stunden gültig; ein PCR-Test ist max. 48 Stunden gültig. 
  • Bei Krankheitsanzeichen oder einer Körpertemperatur über 37,6°C (Messung mit Stirnthermometer) wird kein Zutritt zum Haus gestattet. (Ausnahmen im Sterbefall sind möglich).  
  • Bewohnerinnen und Bewohner dürfen die Einrichtung alleine oder mit Besuchern verlassen.  
    Beim Verlassen der Einrichtung sind die Regelungen der CoronaSchVO einzuhalten. 
  • Die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen hängen im Eingang aus. Diese sind uneingeschränkt einzuhalten. 
  • Neben der AHA-Regel gilt Lüften als eine wichtige Maßnahme bei der Prävention einer Ansteckung. Bitte lüften Sie während eines Besuchs regelmäßig (mind. alle 20 Min.) das Zimmer für 3 Min.
  • Der Zutritt zu den Wohnküchen ist weiterhin nicht gestattet.
  • Nutzen Sie unsere Angebote per Videoanruf oder ähnlichem mit Ihren Angehörigen in Kontakt zu bleiben. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Bleischwitz, unsere Leitung des Sozialen Dienstes, unter der Durchwahl -111. Sie hilft Ihnen gerne weiter.

Hygieneregeln in Kürze

Folgende Hygienemaßnahmen sollten bei einem Besuch eingehalten werden:

  • Besucher/innen haben sich vor und nach dem Besuchskontakt die Hände zu desinfizieren. 
  • Besucher/innen achten auf die Hand- und Nieshygiene.  
  • Besucher/innen tragen mind. eine OP-Maske. 
  • Es wird empfohlen, zu allen anderen Personen den Mindestabstand von 1,5m zu wahren.
  • Lüften Sie regelmäßig (mind. alle 20 Min.) das Zimmer für 3 Min.  

PoC-Antigen-Testungen